Freibetrag bei Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro gilt ausschließlich für natürliche Personen und Personengesellschaften gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG, während Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs nicht davon profitieren. Er wurde eingeführt, um insbesondere kleinere Gewerbetreibende zu entlasten und ihnen den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Liegt der Gewerbeertrag eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft bei maximal 24.500 Euro, fällt keine Gewerbesteuer an, da der gesamte Betrag durch den Freibetrag abgedeckt ist. Zusätzlich können Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften seit 2008 die Gewerbesteuer auf ihre Einkommensteuer anrechnen lassen.
GmbH Jahresabschluss

Der Jahresabschluss einer GmbH ist weit mehr als eine Pflichtaufgabe – er ist essenziell für die wirtschaftliche Transparenz, die Kreditwürdigkeit und die steuerliche Gewinnermittlung. Doch komplexe Vorschriften und steigende Compliance-Anforderungen sorgen oft für Unsicherheit. In unserem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie Ihren Jahresabschluss rechtssicher und wirtschaftlich optimal gestalten. Lassen Sie sich von den Experten der DFSW unterstützen – vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenfreie Erstberatung!
Systemische Beratung Umsatzsteuer

Die digitale Transformation stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen im Umsatzsteuerrecht. E-Commerce, internationale Dienstleistungen und automatisierte Prozesse erfordern eine präzise umsatzsteuerliche Compliance, während Unsicherheiten bei digitaler Rechnungsstellung und Vorsteuerabzug zunehmen. DFSW setzt mit ihrem systemischen Beratungsansatz auf eine ganzheitliche Lösung, die steuerliche Expertise mit digitaler Kompetenz verbindet. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch und sichern Sie sich rechtskonforme Prozesse!
Schenkungssteuer bei Immobilien: Freibetrag nutzen

Schenkungssteuer auf Immobilien kann vermieden werden, wenn Freibeträge optimal genutzt werden. 500.000 € für Ehegatten und 400.000 € für Kinder stehen alle 10 Jahre zur Verfügung. Eine digitale Beratung hilft bei der Analyse und Gestaltung verschiedener Übertragungsszenarien, um die Steuerlast zu minimieren. Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.